Deutsche Rentenversicherung

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Kostenträger

  • Rentenversicherungsträger
  • gesetzliche und private Krankenkassen
  • Selbstzahler

Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.

Informieren Sie sich in welchen Fällen, welcher Kostenträger zuständig ist.

Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.

Sondermerkmale

  • Wir nehmen Menschen im Rollstuhl auf.

  • Wir haben eine Kältekammer als besonderes Therapieangebot.

  • Moor als ortsständiges Heilmittel

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