Informationen für Sozialdienste & Zuweisende
Kostenträger
- Rentenversicherungsträger
- gesetzliche und private Krankenkassen
- Selbstzahler
Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Informieren Sie sich in welchen Fällen, welcher Kostenträger zuständig ist.
Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Sondermerkmale
Wir nehmen Menschen im Rollstuhl auf.
Wir haben eine Kältekammer als besonderes Therapieangebot.
Moor als ortsständiges Heilmittel
Auf einen Blick
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne
Unsere Aufnahme
-
Bei Fragen und für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden unserer Aufnahme.
- 08061 27 364
- 08061 496-699
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