Deutsche Rentenversicherung

Informationen für Sozialdienste & Zuweisende

Kostenträger

  • Rentenversicherungsträger
  • gesetzliche und private Krankenkassen
  • Selbstzahler

Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.

Informieren Sie sich in welchen Fällen, welcher Kostenträger zuständig ist.

Unsere Klinik verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.

Sondermerkmale

  • Wir nehmen Menschen im Rollstuhl auf.

  • Wir haben eine Kältekammer als besonderes Therapieangebot.

  • Moor als ortsständiges Heilmittel

Auf einen Blick

Digitaler Klinik-Steckbrief

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne

Unsere Aufnahme